Sie kaufen eine offene Schuld, hinter der eine echte Immobilie als Sicherheit steht — von der Bank mit Rabatt. Hier ist alles in einfachen Worten.
Welches eintritt, entscheidet sich erst bei der Versteigerung. Das Schöne: beide Wege sind vorher durchgerechnet.
Weil Ihnen die Schuld gehört, übernehmen Sie die Immobilie bei der Versteigerung zum niedrigsten Preis, weit unter dem echten Wert. Danach verkaufen oder vermieten Sie.
Bietet jemand anderes mehr, geht die Immobilie an ihn, und Sie werden als Erster ausbezahlt: das volle Nominal Ihrer Forderung samt Zinsen, meist deutlich mehr als Ihr Einsatz. Schnell, ohne Grunderwerbsteuer.
Hinter jeder dieser Schulden steht eine echte Immobilie als Sicherheit — fest im Grundbuch eingetragen.
Ein Kredit für eine Immobilie wird nicht mehr bedient.
Sie gibt die offene Forderung ab — mit deutlichem Rabatt.
Eine echte Immobilie sichert Ihre Forderung ab — vorrangig im Grundbuch eingetragen.
Ein typisches Balearen-Objekt aus unserer Pipeline, Schritt für Schritt aufgeschlüsselt. Steuern, Notar und Anwalt sind bereits enthalten. So sehen Sie genau, woraus sich Ihr Aufwand zusammensetzt und was am Ende für Sie herauskommt.
ITP = spanische Grunderwerbsteuer · AJD = Stempelsteuer (Actos Jurídicos Documentados) · TIPO = gerichtlicher Mindestwert der Versteigerung · Bietpuffer = Bar-Anteil Ihres Gebots, der über die angerechnete Forderung hinausgeht.
Beispielwerte zur Veranschaulichung. Welcher Weg eintritt, entscheidet die Versteigerung; die genaue Kalkulation für ein konkretes Objekt erhalten Sie im Quick-Scan-Dossier.
Fünf Schritte — und Sie sehen genau, wann welche Zahlung fällig wird.
Sie beauftragen uns und einen spezialisierten Anwalt. Erst mit dieser Zahlung wird Ihr Notartermin für den Forderungskauf terminiert — der Anwalt bereitet alle Unterlagen vor.
Jetzt zahlen Sie: Vermittlungs- & AnwaltsgebührSie kaufen die offene Forderung von der Bank — notariell beurkundet, ähnlich einem normalen Immobilienkauf. Ab diesem Moment gehört die Schuld Ihnen, abgesichert durch die Immobilie.
Jetzt zahlen Sie: Kaufpreis der Forderung — plus Steuer, Notar & GrundbuchDas gerichtliche Verfahren gegen den säumigen Schuldner läuft bereits — Ihr Anwalt führt es in Ihrem Namen weiter. Sie selbst müssen nichts tun.
Keine Zahlung — diese Phase braucht vor allem ZeitDie Immobilie kommt öffentlich unter den Hammer. Und hier zahlt sich Ihr günstiger Einkauf aus: Ihre Forderung ist — samt aufgelaufener Zinsen — als realer Wert deutlich mehr wert als der Preis, den Sie dafür bezahlt haben. Genau dieser volle Forderungswert zählt beim Bieten wie eingezahltes Bargeld. Sie stehen also schon klar im Plus, bevor das erste Gebot fällt.
Den Bietpuffer halten wir bereit, um das Mindestgebot der Versteigerung abzudecken: Um den Zuschlag zu erhalten, müssen Sie mindestens die Hälfte des amtlichen Versteigerungswerts (tipo de subasta) aufbringen können — genau dieser Betrag steht als Reserve bereit.
So oder so haben Sie gewonnen. Entweder Sie werden Eigentümer — weit unter Marktwert und verkaufen oder vermieten mit sattem Aufschlag. Oder jemand überbietet Sie, und Sie kassieren Cash: das volle Nominal Ihrer Forderung samt Zinsen, vom Gericht ausgezahlt, meist in rund 20 Tagen. In beiden Fällen haben Sie Ihren Gewinn realisiert.
Eigentum unter Marktwert — oder Cash aufs KontoHinter Ihrer Forderung steht immer eine im Grundbuch eingetragene Immobilie als Sicherheit: eine erstrangige Hypothek. Aus dem Versteigerungserlös werden Sie damit vorrangig bedient. Genau das ist die Bodenplatte, die Ihr Kapital schützt.
In keinem dieser Fälle verlieren Sie Ihr Kapital. Das Downside ist gedeckt, das Upside ist gerechnet.
Für Investoren aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gilt: Den Gewinn aus Verkauf oder Auszahlung versteuern Sie in Spanien als Nicht-Resident pauschal mit 19 %. Unterschiede gibt es nur bei der Vermietung.
Gemeint ist die Steuer auf den Gewinn. Erwerbsnebenkosten (AJD, beim Übernehmen die Grunderwerbsteuer) sind davon getrennt und in den Beispielzahlen bereits enthalten. Deutschland, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein haben jeweils ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien — die in Spanien gezahlte Steuer wird angerechnet, eine Doppelbesteuerung entsteht nicht. (Wer den Wohnsitz nach Spanien verlegt, zahlt progressiv 19–28 %.) Den genauen Fall klärt Ihr Steuerberater.
Der Quick Scan prüft eine NPL vorab — 590 € Festpreis, Dossier in Ihrer Sprache.